Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um das Thema Kfz-Gutachten, Unfallregulierung und unsere Leistungen – kompakt, verständlich und direkt auf den Punkt gebracht.
Für Sie als Geschädigten eines unverschuldeten Unfalls entstehen keine Kosten. Die gegnerische Versicherung übernimmt die vollständigen Gutachterkosten.
Immer dann, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden. Ein neutrales Schadengutachten durch einen freien Kfz-Sachverständigen sichert Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung.
Ja! Ich biete eine kostenlose Vor-Ort-Besichtigung an – ob bei Ihnen zu Hause, an Ihrem Arbeitsplatz oder direkt bei der Werkstatt. Schnell, flexibel und unkompliziert.
Nein. Sie haben das Recht, direkt einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen – ohne die Freigabe der gegnerischen Versicherung abzuwarten.
In der Regel erhalten Sie Ihr vollständiges Gutachten innerhalb von 24–48 Stunden nach der Besichtigung. Bei Eilfällen auch schneller.
Das Gutachten wird direkt an eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei aus meinem Netzwerk (z. B. Kanzlei Nextright in Köln) übermittelt, die sich um die Kommunikation mit der Versicherung kümmert – für Sie ohne Mehraufwand oder Kosten.
Ja, die Reparatur kann auch später oder gar nicht durchgeführt werden. Sie erhalten auf Wunsch die fiktive Abrechnung der Reparaturkosten auf Gutachtenbasis ausgezahlt.
Ja, ich fertige ebenfalls Wertgutachten für Oldtimer, Youngtimer, Leasingrückläufer oder Verkaufsfahrzeuge an. Sprechen Sie mich gerne an!
Ich bin als Kfz-Gutachter in ganz NRW für Sie unterwegs – insbesondere im Raum Köln, Bonn, Düsseldorf, Leverkusen und Umgebung.
Sie können mich jederzeit über verschiedene Wege kontaktieren:
📞 Telefon & WhatsApp: 0152 05156255
📧 E-Mail: info@sv-kabatas.de
📸 Instagram: @kfz_gutachter_kabatas
Ob telefonisch, per Nachricht oder per Mail – ich antworte schnell und zuverlässig!